
Gut leben in der Pension
Wusstest du, dass...?
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Du in der Pension weiter krankenversichert, aber nicht mehr unfallversichert bist.
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Es zwei wichtige Voraussetzungen gibt, wenn du in Pension gehen willst:
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Das Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters (Männer 65 Jahre, Frauen je nach Geburtsdatum von 60-65 Jahren).
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Die Mindestversicherungsdauer muss erfüllt sein (mindestens 180 Monate der Pflichtversicherung).
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Du einen Pensionsantrag bei dem Versicherungsträger, bei dem du die letzten 15 Jahre überwiegend versichert warst, stellen musst.
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es verschiedene Arten von Pensionen gibt:
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Alterspension
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Invaliditäts-/Berufsunfähigkeitspension
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Korridorpensionen
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Schwerarbeitspension
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Vorzeitige Alterspension
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Langzeitversicherungspension
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Witwen/Witwerpension,Waisenpension
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auch folgende Zeiten als Erwerbstätigkeit angerechnet werden:
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​Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes
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Zeiten der Pflege eines oder einer nahen Angehörigen ab Pflegestufe 3
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Zeiten der Familien-Hospizkarenz
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Wer kann dir weiterhelfen?
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Arbeiterkammer
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Pensionsversicherung Österreich
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Österreichischer Gewerkschaftsbund
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Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Du möchtest noch mehr wissen?
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Pensionsantritt berechnen (Pensionsversicherung)​
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​Alterspension (Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz)
