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Gut leben in der Pension

Wusstest du, dass...?

  • Du in der Pension weiter krankenversichert, aber nicht mehr unfallversichert bist.

  • Es zwei wichtige Voraussetzungen gibt, wenn du in Pension gehen willst: 

    • Das Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters (Männer 65 Jahre, Frauen je nach Geburtsdatum von 60-65 Jahren).

    • Die Mindestversicherungsdauer muss erfüllt sein (mindestens 180 Monate der Pflichtversicherung).

  • Du einen Pensionsantrag bei dem Versicherungsträger, bei dem du die letzten 15 Jahre überwiegend versichert warst, stellen musst.

  • es verschiedene Arten von Pensionen gibt:

    • Alterspension

    • Invaliditäts-/Berufsunfähigkeitspension

    • Korridorpensionen

    • Schwerarbeitspension

    • Vorzeitige Alterspension

    • Langzeitversicherungspension

    • Witwen/Witwerpension,Waisenpension

  • auch folgende Zeiten als Erwerbstätigkeit angerechnet werden:

    • ​Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes

    • Zeiten der Pflege eines oder einer nahen Angehörigen ab Pflegestufe 3

    • Zeiten der Familien-Hospizkarenz

Wer kann dir weiterhelfen?

  • Arbeiterkammer

  • Pensionsversicherung Österreich

  • Österreichischer Gewerkschaftsbund

  • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Du möchtest noch mehr wissen?

​

​

  • ​Alterspension (Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz)

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