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Betreut und gepflegt bis zum Tod

Wusstest du, dass...?

  • wer pflegebedürftig ist, hat einen Rechtsanspruch auf Pflegegeld.

  • mit dem Pflegegeld ein Teil der pflegebedingten Mehraufwendungen durch eine pauschale Geldleistung abgegolten wird. Dadurch soll die notwendige Pflege gesichert und ein möglichst selbstbestimmtes Leben ermöglicht werden.

  • Pflegegeld in sieben Stufen gewährt wird.

  • dass die Entscheidung über die Verwendung des Pflegegelds und die Wahl der Betreuungsart dem pflegebedürftigen Menschen überlassen werden.

Wer kann dir weiterhelfen?

  • Sozialhilfeverband

  • Hausärztin/arzt

  • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

  • Arbeiterkammer

  • Sozialversicherungsträger (zB. Pensionsversicherung Österreich)

  • Österreich.gv.at

Du möchtest noch mehr wissen?

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