
Betreut und gepflegt bis zum Tod
Wusstest du, dass...?
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wer pflegebedürftig ist, hat einen Rechtsanspruch auf Pflegegeld.
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mit dem Pflegegeld ein Teil der pflegebedingten Mehraufwendungen durch eine pauschale Geldleistung abgegolten wird. Dadurch soll die notwendige Pflege gesichert und ein möglichst selbstbestimmtes Leben ermöglicht werden.
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Pflegegeld in sieben Stufen gewährt wird.
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dass die Entscheidung über die Verwendung des Pflegegelds und die Wahl der Betreuungsart dem pflegebedürftigen Menschen überlassen werden.
Wer kann dir weiterhelfen?

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Sozialhilfeverband
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Hausärztin/arzt
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Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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Arbeiterkammer
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Sozialversicherungsträger (zB. Pensionsversicherung Österreich)
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Österreich.gv.at
Du möchtest noch mehr wissen?
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Alterspension (Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz)
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Pflegegeld (oesterreich.gv.at)
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Infos zum Pflegegeld (AK)
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Pflegegeld (Pensionsversicherung)