
Absicherung bei Krankheit und Unfall
Die Institutionen des Sozialstaats geben Sicherheit – im Fall von Krankheit, Unfall, Alter und Arbeitslosigkeit. Daher ist der Sozialstaat gewissermaßen „das Vermögen der Vielen".
Wusstest du, dass...?
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auch am Weg von und zur Arbeit die Arbeitsunfallversicherung greift?
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die Kosten für Behandlung, allfällige Operationen und Rehabilitationsmaßnahmen von
der Sozialversicherung komplett übernommen werden.
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du bei Krankheit grundsätzlich 6 Wochen, bei einem Arbeitsunfall allerdings 8
Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hast. Das heißt, dein Arbeitgeber zahlt deinen Lohn/dein Gehalt weiter. Die Dauer der Fortzahlung ist abhängig von der Beschäftigungsdauer. Anschließend wird das Krankengeld für längstens 26 Wochen ausgezahlt (bis zum 42. Tag des Krankenstandes: 50 % ca. 55 % und ab dem 43. Tag 60 % vom letzten Bruttoeinkommen).
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ein Anspruch auf Versehrtenrente besteht, wenn die Erwerbsfähigkeit durch die Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit um mindestens 20 % vermindert ist. Eine Zusatzrente für Schwerversehrte wird ebenso gewährt.
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Rund jeder 6. Euro der Staatsausgaben wird in das Gesundheitswesen investiert.
Deshalb ist jede Senkung der Lohnnebenkosten ein Angriff auf den Sozialstaat! Lohnnebenkosten sind in Wahrheit Sozialstaatsbeiträge!
Wer kann dir weiterhelfen?
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Arbeiterkammer
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Gesundheitskassen
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Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA)
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Österreichischer Gewerkschaftsbund

Du möchtest noch mehr wissen?
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Sicherheitspaket des ÖGB
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Arbeitsunfall als Arbeitnehmer - Info der AK
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Arbeitsunfall - Info der AUVA